NEUE EU-REIFENLABEL
Die EU-Verordnung Nr. 1222/2009 gilt ab dem 1. November 2012 für alle ab dem 1. Juli 2012 (Produktionscode „2712“) hergestellten Reifen für PKWs, leichte und schwere Nutzfahrzeuge.
Das Ziel besteht darin, das Bewusstsein der Verbraucher für effiziente (im Hinblick auf den Rollwiderstand) und sichere Reifen (im Hinblick auf das Nassbremsverhalten) mit geringem Abrollgeräusch zu stärken und damit Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und Umweltverträglichkeit im Straßenverkehr zu steigern. Die Verordnung unterstützt Endkunden beim Reifenkauf, wenn sie die darin enthaltenen Informationen neben den anderen Faktoren berücksichtigen, die für ihre Kaufentscheidung in der Regel eine Rolle spielen.
Der Rollwiderstand der Reifen macht etwa 20 % des Kraftstoffverbrauchs Ihres Fahrzeugs aus. Dies ist der Widerstand, der durch den Bodenkontakt des Reifens entsteht. Ein leichtlaufender Reifen benötigt weniger Kraftstoff, da eine geringere Menge Energie in Reibung und Hitze umgewandelt wird.
Die Nasshaftung stellt einen wichtigen Aspekt beim Reifenkauf dar. Die EU-Klassifizierung erfolgt durch Messung des Bremswegs auf nassem Untergrund.
Reifen verursachen einen Teil der Fahrgeräusche Ihres Fahrzeugs. Durch den Kauf von Reifen mit einer guten Geräuschklasse können Sie die Lärmbelastung Ihrer Umgebung vermindern.
Der externe Geräuschpegel des Reifens wird als Dezibelwert angegeben. Die Schallwellensymbole geben an, ob der Reifen zukünftige EU-Grenzwerte einhält oder nicht.
1 schwarzes Schallwellensymbol: Ruhig (mindestens 3 dB unter dem zukünftigen EU-Grenzwert)
2 schwarze Schallwellensymbole: Mittel (zwischen dem zukünftigen EU-Grenzwert und 3 dB darunter)
3 schwarze Schallwellensymbole: Laut (über dem zukünftigen EU-Grenzwert)